Über unseren Service
Deine Vorteile bei firmengruendung-assistent.de
Starte jetzt deine Erfolgsgeschichte! Leg direkt online los. Wir helfen dir dabei.
Einfacher Assistent
Unser Assistent hilft dir bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit
Kein Drucker notwendig
Sie müssen keine Formulare Ausdrucken. Digitaler Prozess garantiert!
Ummeldung in einem Schritt
Den Umzug Deines Gewerbes kannst Du bei uns in einem Vorgang melden
Zeit und Nerven sparen
Spare Dir den Weg zur Post oder zur entsprechenden Stelle. Wir übernehmen die Übermittlung zur zuständigen Stelle
Zentral und bundesweit
Für Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung– in ganz Deutschland
Datenschutz
Datenschutz hat bei uns oberste Priorität, ganz nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Häufige Fragen
- Du beginnst mit unserem Online-Assistenten und trägst die Daten zu Deinem Gewerbe ein.
- Nach Eintragung der Daten, kannst Du mit der Bezahlung unserer Servicegebühr von 27,90 €, Deinen Gewerbeantrag direkt erstellen und an die zuständige Stelle versenden.
- Du erhältst von uns dann den Gewerbeantrag und einen Nachweis der Versendung an die zuständige Stelle, per E-Mail für Deine Unterlagen.
- Sobald die zuständige Stelle Deinen Antrag bearbeitet hat, erhältst Du eine Nachricht.
Die Gewerbemeldung erfolgt gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO), der die Anzeigepflicht für Gewerbetreibende regelt.
Wichtig: Alle Entscheidungen über die Gewerbemeldung treffen die zuständigen Stellen.
Unser Service ermöglicht es Dir Gewerbeanmeldungen, Abmeldungen oder Ummeldungen schnell, bequem und stressfrei online zu erledigen. Anstatt sich selbst durch verschiedene Anlaufstellen und Formulare zu arbeiten, kannst Du alles in einem Schritt über uns abwickeln. Wir kümmern uns um die Erstellung und Weiterleitung Deiner Anträge an die zuständigen Stellen – so sparst Du wertvolle Zeit und vermeidest bürokratischen Aufwand.
Unsere Servicegebühren
Für diesen Komfort erheben wir eine Servicegebühr in Höhe von 27,90€ inkl. MwSt.
Unsere Servicegebühren beinhalten:
✔ Die Nutzung unseres benutzerfreundlichen Antragsassistenten, mit dem Du Deine Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung in wenigen Minuten erstellen und versenden kannst.
✔ Ein themenbezogenes eBook aus unserer beliebten „Wissen Kompakt“-Reihe.
Zusätzliche Gebühren
Bitte beachte, dass für die Bearbeitung und Ausstellung der Unterlagen durch die zuständigen Stellen weitere Kosten anfallen können. Diese variieren je nach Art des Vorgangs und den geltenden Vorschriften. Die Gebühren können vor Auftragserteilung in der genauen Höhe nicht von uns bestimmt werden und sind daher nicht in unseren Servicegebühren enthalten.
Nachdem Du das übersichtliche Online-Formular ausgefüllt hast kannst du deinen Antrag direkt per Knopfdruck versenden. Du erhälst das Dokument als PDF-per E-Mail.
Alle Daten werden bei uns mit größter Sorgfalt behandelt. In der Datenschutzerklärung erfährst Du welche Daten erhoben, verarbeitet und ggf. weiter gegeben werden.
Deine Daten werden erst nach Deiner Bestellung gespeichert. Nach Ablauf von 90 Tagen werden Deine Antragsdaten dann automatisch gelöscht. Selbstverständlich kannst Du auch vor Ablauf der 90 Tage einen Löschungsauftrag stellen. Im Falle eines Abbruchs eines Auftrages werden Deine Daten nach 24 Stunden gelöscht.
In Deiner Auftragsbestätigung findest Du einen Link, über dessen Du direkt nach der Bestellung die Löschung Deiner Daten beantragen kannst. Mit nur einem Klick hast Du Deine Datenlöschung beantragt! Bei Löschung erhältst Du von uns ein Löschprotokoll.
Nach erfolgreicher Gewerbe-Anmeldung erhältst Du vom Finanzamt einen Brief mit Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit erhältst Du auch Deine Steuernummer für Dein Gewerbe.
Achtung: Manche Finanzämter versenden den Fragebogen nicht automatisch, dies gilt insbesondere in Rheinland-Pfalz. Bitte nutze dann die Möglichkeit über ELSTER um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Oder kontaktiere dein zuständiges Finanzamt direkt: Finanzamt Suche – BZST
Jedes Unternehmen (Einzel, UG, GmbH, AG….) kann die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) anwenden, solange dieses im Vorjahr nicht über 22.000 € Brutto Umsatz und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € Brutto Umsatz haben.
Nach erfolgreicher Gewerbe-Anmeldung erhältst Du vom Finanzamt einen Brief mit Fragebogen, indem Du angeben kannst, ob Du von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch machen möchtest.
Achtung: Es kann sein, dass Du nicht vom Finanzamt automatisch angeschrieben wirst, dies gilt insbesondere in Rheinland-Pfalz. Bitte nutze dann die Möglichkeit über ELSTER um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Oder kontaktiere dein zuständiges Finanzamt direkt: Finanzamt Suche – BZST
Jedes Einzelunternehmen, oder eine GbR, ist automatisch ein Kleingewerbe und muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
Dies muss im Antrag zur Gewerbe-Anmeldung nicht genannt werden.
Sobald Dein Einzelunternehmen, oder Deine GbR, eine bestimmte Grenze überschreitet (60.000 Euro Gewinn pro Jahr und/oder 600.000 Euro Umsatz pro Jahr), gilt das Unternehmen nicht mehr als Kleingewerbe und muss dann von Dir im Handelsregister eingetragen werden.
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